Die aktuelle Führerscheinregelung bietet viele Möglichkeiten für Führerscheinneulinge und Wiedereinsteiger. Hier bieten wir eine kleine Übersicht zu den 48-PS-Modellen von Kawasaki sowie wichtige Informationen zu den neuen Führerscheinklassen.
Sie können mit 18 Jahren Ihre neue Liebe zum Motorrad endlich richtig ausleben? Sie sind (Wieder-)Einsteiger mit der "alten" Führerscheinklasse 3, der mit kleinem Aufwand eine alte Liebe neu entfachen möchte?
Seit dem 19. Januar 2013 sind die Fu¨hrerscheinrichtlinien europaweit neu festgelegt. Das eröffnet Führerscheinneulingen und Besitzern der alten Kfz-Fahrerlaubnis Klasse 3 (bzw. B) neue Möglichkeiten.
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Neben einigen anderen wichtigen Änderungen du¨rfen Inhaber des Stufenfu¨hrerscheins A2 (ab 18 Jahre), die diesen ab oben genanntem Datum erhalten haben, Motorräder mit einer Maximalleistung von 35 kW (48 PS) fahren. Inhaber des alten Stufenfu¨hrerscheins (bis 25 kW/34 PS) du¨rfen ab dem 19. Januar 2013 ebenfalls Motorräder mit maximal 35 kW (48 PS) bewegen.
Speziell Führerscheininhaber der alten Klasse 3 (bzw. B, vor dem 1.04.1980), können nun lediglich durch das Absolvieren einer praktische Aufstiegspru¨fung die Zweirad-Fahrerlaubnis A2 erlangen.
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
AKTUELLE GESETZESLAGE ZUR DROSSELUNG (Stand 16.12.2016)
Viele weitere wichtige Informationen zu den neuen Führerscheinklassen gibt es hier:
www.zweiradführerschein.de
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